Wir suchen Dich!

Die Freiwillige Feuerwehr Jenbach sucht zur Stärkung ihres Teams verlässliche, dynamische und zielstrebige Frauen und Männer!

Was erwartet dich?

  • Ein großes Team von Kameraden die bereit sind, ihr Wissen und Können an dich weiter zu geben.
  • Eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Kameradschaft, Teamarbeit, Technik, Freundschaft und Zusammenhalt. Kameradschaft und Hilfsbereitschaft sind das einigende Band, das alle Feuerwehrmitglieder verbindet.
  • Von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Bekleidung, Ausrüstung und vieles mehr.
  • Ausbildungen, Kurse, Übungen

Bewirb dich jetzt:

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Informationen zur Aufnahme in die Jugendfeuerwehr:
Allgemeine Aufnahmeinformationen für die AKTIVE FEUERWEHR ab dem 15. Lebensjahr:
  • Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr üben ihre Tätigkeit freiwillig und ehrenamtlich aus.
  • Die erstmalige Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme auf Probe.
  • Der Bewerber muss eine körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst besitzen.
  • Der Bewerber muss das 15. Lebensjahr vollendet und darf das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
  • Das Mitglied auf Probe wird nach Ablauf eines Jahres zum aktiven Mitglied der Feuerwehr, wenn es Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr darf nur erfolgen, wenn der Bewerber:
  • österreichischer Staatsbürger.
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt.
  • nicht durch ein inländisches Gericht oder ein Gericht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist; dieser Ausschluss endet nach fünf Jahren;
  • im Falle seiner Minderjährigkeit die ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Aufnahme vorlegt.
  • Feuerwehrdienst dürfen nur aktive Mitglieder versehen, die hiezu körperlich und geistig geeignet sind. Die aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr endet jedenfalls mit Ablauf des Jahres, in dem das Mitglied das 65. Lebensjahr vollendet.

Probefeuerwehrmänner/frauen können bereits in ihrem Probejahr regulär zu Einsätze ausrücken.